JOCHEN SEYFRIED

STEUERBERATER ● RECHTSANWALT

Infothek

Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 05.11.2024

Zum Ansatz einer Abschreibung auf den kommerzialisierbaren Teil des Namensrechts einer natürlichen Person auf sog. Influencer

Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer natürlichen Person stellt ertragsteuerlich ein Wirtschaftsgut und kein bloßes Nutzungsrecht dar; vom Einlagewert können grundsätzlich Abschreibungen vorgenommen werden. Ein entsprechendes Wirtschaftsgut kann bei einer Influencerin jedoch erst dann entstehen, wenn sie ihre gewerbliche Tätigkeit aufnimmt und z. B. Lizenzverträge abschließt.

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Steuern / Verfahrensrecht 
Dienstag, 05.11.2024

Bei einer als Großbetrieb eingestuften Freiberufler-Partnerschaftsgesellschaft sind wiederholte Anschlussprüfungen zulässig

Bei einer als Großbetrieb eingestuften Gesellschaft nach dem PartGG, in der sich die Rechtsanwälte zur Ausübung ihrer freiberuflichen Tätigkeit zusammengeschlossen haben, sind auch wiederholte Anschluss-Außenprüfungen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Willkürverbots grundsätzlich unbeschränkt zulässig.

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 05.11.2024

Kein Anspruch auf Laubrente wegen Nachbarbäumen

Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf eine monatliche Laubrente wegen erhöhten Reinigungsaufwands für einen Pool unterhalb von zwei den Grenzabstand unterschreitenden Nachbareichen.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Dienstag, 05.11.2024

Zur Unwirksamkeit der Wartezeitkündigung eines schwerbehinderten Menschen bei fehlendem Präventionsverfahren

Arbeitgeber sind verpflichtet, auch innerhalb der Probezeit, in denen ein schwerbehinderter Mensch noch keinen Kündigungsschutz genießt, ein „Präventionsverfahren“ durchzuführen.

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Steuern / Erbschaft-/Schenkungsteuer 
Montag, 04.11.2024

Vor Betriebsübergabe Übertragung des Betriebsgrundstücks - Versagung der Steuerbegünstigung für inländisches Betriebsvermögen nach § 13a ff. ErbStG

Erfolgt die Übertragung des Betriebs einer Gaststätte zwar im gleichen notariellen Vertrag, aber ausdrücklich mit Wirkung erst für einen späteren Zeitpunkt, liegt mangels zeitgleicher Übertragung von Grundstück und Gaststättenbetrieb keine einheitliche Übertragung von – nach § 13a ErbStG und § 13b ErbStG begünstigtem – Betriebsvermögen vor.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.